Trine ist ein Fantasy-Actionspiel, in dem der Spieler physikbasierte Objekte erstellen und verwenden kann, um gefährliche Rätsel zu lösen und bedrohliche Gegner zu besiegen. In einer Welt voller großer Schlösser und seltsamer Maschinen sind drei Helden an ein geheimnisvolles Gerät namens Trine gebunden, um das Königreich vor dem Bösen zu retten.
Das Gameplay basiert auf vollständig interaktiver Physik - die unterschiedlichen Fähigkeiten jedes Charakters helfen dem Spieler, eine Armee von Untoten zu bekämpfen und gefährliche Apparate zu besiegen. Der Spieler kann jederzeit frei wählen, wer für die anstehende Herausforderung oder das Rätsel am besten geeignet ist: Der Zauberer kann Objekte herbeirufen, um Rätsel zu lösen und neue Wege zur Überwindung von Hindernissen zu schaffen, die Diebin nutzt ihre Beweglichkeit und Treffsicherheit, um die Monster schnell zu überraschen, und der Ritter entfesselt Chaos und physische Zerstörung, wo immer er auch hinkommt.
Trine Enchanted Edition
Trine Enchanted Edition ist ein Remake des ursprünglichen Trine mit umwerfenden neuen visuellen Effekten und zahlreichen Verbesserungen im Gameplay!
Trine (Originalversion)
Trine Enchanted Edition enthält auch die Originalversion von Trine für Windows und Mac. Die Spielversion kann über den Launcher des Spiels ausgewählt werden.
Die Originalversion bietet außerdem einige zusätzliche Sprachoptionen für die Untertitel: Finnisch, Türkisch, Portugiesisch, Rumänisch, zusätzlich zu den in der Trine Enchanted Edition vorhandenen Sprachen (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch).
Trine™ © 2008-2014 Frozenbyte, Inc. Developed by Frozenbyte, Inc. All rights reserved. All other trademarks are properties of their respective owners.
Betriebssystem: | Windows XP, Windows Vista or Windows 7 |
RAM: | 512 MB (XP), 1 GB (Vista) |
Audio: | DirectX compatible soundcard (not required) |
DirectX: | DirectX 9.0c |
Festplatte: | 4.0 GB |
Weitere: | SYSTEM REQUIREMENTS FOR TRINE ENCHANTED EDITION SYSTEM REQUIREMENTS FOR TRINE |
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß §14 JuSchG.
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