Es ist die Zeit des Kalten Krieges. Mit undurchsichtigen Machenschaften konntest Du die Macht im kleinen karibischen Inselstaat Tropico an Dich reissen und regierst nun als allmächtiger "El Presidente" die Geschicke Deines Volkes.
Es ist Deine Entscheidung, ob Du Deine Macht mit Hilfe Deines Militärs als skrupelloser und korrupter Tyrann sicherst oder als grosszügiger Vater der Nation für Wohlstand sorgst.
Egal ob Du Tropico in ein Urlaubsparadies, einen Polizei- und Überwachungsstaat oder in eine industriell fortschrittliche Nation verwandelst, Du wirst Deine Handlungen immer vor Deinem Volk rechtfertigen müssen! Laufe als El Presidente durch Tropico um politische Gegner einzuschüchtern, populistische Reden zu halten oder einfach nur das karibische Flair zu geniessen.
Doch hüte Dich immer vor den Gefahren und Nebenwirkungen Deiner Allmacht! An jeder Ecke lauern Gefahren, seien es nun militante Rebellen, die eine kommunistische Junta an die Macht putschen wollen oder die beiden Supermächte USA und Sowjetunion, die sich lieber einen anderen Regenten fär das strategisch wichtige Tropico wünschen!
Die Geschichte wird mit Ereignissen wie der Kuba-Krise, Papstbesuchen und einschneidenden, realen historischen Ereignissen ihren Lauf nehmen.
Die Frage ist nur, ob Du ein Teil der Geschichte werden kannst!
Tropico 3: Absolute Power ist das offizielle Addon zum Strategiespiel Tropico 3. Ihre Aufgabe ist es, eine fiktive Insel in der Karibik zu Reichtum und Wohlstand zu führen – hierzu stehen Ihnen mit dem Addon diverse neue Mittel zur Verfügung.
"Absolute Power" stellt dem gewieften Hobby-Diktator nicht nur neue Mittel zum Erhalt und zur Festigung der eigenen Herrschaft zur Verfügung, sondern bietet auch zahlreiche neue Gebäude und Einrichtungen zum Ausbau einer florierenden Tourismusindustrie.
Betriebssystem: | Windows XP SP 2 / Vista / 7 |
CPU: | 2.4 GHz Single Core CPU |
RAM: | 1 GB RAM |
Grafik: | DX9c compatible, 256 MB RAM Shader Model 3.0 |
Audio: | DirectX Compatible Sound Card |
Festplatte: | 9.5 GB |
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß §14 JuSchG.
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