Wargame: Red Dragon - Nation Pack: Netherlands
About this game:
WARGAME RED DRAGON EXPANDIERT MIT EINEM BRANDNEUEN DLC: DIE NIEDERLANDE
Wargame ist wieder zurück, und zwar mit einem brandneuen DLC für den dritten Teil der millionenfach verkauften Reihe: Wargame: Red Dragon. Mit dieser neuen Erweiterung für das spektakuläre Echtzeit-Strategiespiel von Eugen Systems sind endlich auch die einzigartigen und vielseitigen niederländischen Streitkräfte spielbar! Wählt aus 80 Einheiten und schließt euch einer Koalition mit der Bundesrepublik Deutschland an.
Die Niederlande können auf eine Reihe unverwechselbarer Einheiten zugreifen, darunter der Schützenpanzer YP-408 und der Panzerspähwagen-Prototyp YP-104 sowie die Marineinfanteristen vom "Korps Marinier" und die Spezialeinheiten von "Korps Commandotroepen", kurz KCT. Die meisten Staaten kaufen im Ausland gebrauchte, ausgemusterte Ausrüstung auf, doch die Niederlande können auf einige der besten Einheiten zugreifen, die andere Staaten überhaupt zu bieten haben, etwa den Leopard 2 und den AH-64. So setzen sie neben ihren Eigen- und Weiterentwicklungen auch lokale Varianten französischer, britischer, amerikanischer und deutscher Einheiten ein, etwa den Flakpanzer Gepard, den Schützenpanzer YPR-765 und den leichten Panzer AMX-13 / FL-12.
©2016 Eugen Systems. Developed and Published by Eugen Systems. All rights reserved. All other names, trademarks and logos are property of their respective owners.
Systemvoraussetzungen Windows
| Betriebssystem: | WINDOWS XP SP3/WINDOWS VISTA SP2/WINDOWS 7/WINDOWS 8 |
| CPU: | AMD/INTEL DUAL-CORE 2.5 GHZ |
| RAM: | 2 GB |
| Grafik: | 256 MB 100% DIRECTX 9, SHADERS 3.0, ATI RADEON X1800 GTO/NVIDIA GEFORCE 7600 GT/INTEL HD 3000+ |
| Festplatte: | 20 GB |
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- Auslieferung: Steam Key
- Publisher: Eugen Systems
- Genre: Strategie
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Sprachen:
*Untertitel Deutsch*, Englisch, Französisch*, Italienisch*, Spanisch*, Polnisch*, Japanisch*
- Single-Player
- Multi-Player
- Steam Trading Cards
- Steam Cloud
Altersfreigabe (USK)
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß §14 JuSchG.
www.usk.de