wie charlie5555 richtigerweise schreibt, ist eine Indizierung in Deutschland erstmal völlig unbenklich. Dying Light steht nicht im Verdacht gegen die Verfassung zu verstoßen, damit wäre eine Beschlagnahmung meiner Meinung nach vom Tisch…
Die Regeln für Aktivierungen legt in erster Linie nicht Valve fest, sondern der Publisher. Das Spiel lässt sich in Deutschland aktivieren und spielen. Eine nachträgliche Indizierung ändert an einem vorhandenen Spiel in der Steam-Bibliothek in ersten Linie nichts.
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wie charlie5555 richtigerweise schreibt, ist eine Indizierung in Deutschland erstmal völlig unbenklich. Dying Light steht nicht im Verdacht gegen die Verfassung zu verstoßen, damit wäre eine Beschlagnahmung meiner Meinung nach vom Tisch…
Die Regeln für Aktivierungen legt in erster Linie nicht Valve fest, sondern der Publisher. Das Spiel lässt sich in Deutschland aktivieren und spielen. Eine nachträgliche Indizierung ändert an einem vorhandenen Spiel in der Steam-Bibliothek in ersten Linie nichts.
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